In Belgien entschieden sich im Jahr 2024 fast 4.000 Menschen für Sterbehilfe.

3.991 belgische Patienten erhielten 2024 Sterbehilfe.

Das sind 16,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies geht aus Zahlen der Föderalen Kontroll- und Evaluierungskommission für Sterbehilfe (FCEE) hervor. Der auffälligste Anstieg ist bei Menschen mit mehreren Erkrankungen gleichzeitig zu verzeichnen.

Fast 4.000 Menschen erhielten 2024 in unserem Land Sterbehilfe. Das sind 3,6 Prozent der Todesfälle in Belgien, gegenüber 3,1 Prozent im Jahr 2023. Diese Zahl steigt seit längerem an. Im vergangenen Jahr betrug der Anstieg noch 15 Prozent.

„Der Anstieg lässt sich möglicherweise dadurch erklären, dass die Bevölkerung besser über das Sterbehilfegesetz informiert ist, vor allem aber auch dadurch, dass die Menschen am Ende ihres Lebens nicht unnötig leiden wollen, denn die meisten Menschen, die Sterbehilfe beantragen, sind doch schon in fortgeschrittenem Alter“, sagt Professor für Palliativmedizin Wim Distelmans von der FCEE.

Die meisten Patienten, die Sterbehilfe erhielten, waren älter als 70 Jahre (72,6 Prozent). 43,2 Prozent waren älter als 80 Jahre. Sterbehilfe bei Patienten unter 40 Jahren bleibt mit nur 1,3 Prozent selten. Es gab auch einen Fall von Sterbehilfe bei einem Minderjährigen. Damit beläuft sich die Zahl der Minderjährigen, die seit der Ausweitung des Gesetzes im Jahr 2014 Sterbehilfe in Anspruch genommen haben, auf 6.

1 in 4 leidet an mehreren Beschwerden

In mehr als der Hälfte der Fälle (54 Prozent) litt der Patient an Krebs. Auffällig ist jedoch, dass es sich in mehr als einem Viertel der Fälle (26,8 Prozent) zunehmend um „Polypathologie” handelt.

„Das bedeutet: Ältere Menschen, die unter verschiedenen Beschwerden leiden, von denen jede für sich genommen vielleicht noch akzeptabel ist, aber wenn man sie alle zusammennimmt, wird das Leben unerträglich. Ich denke dabei an schlechteres Sehvermögen, schlechteres Gehör, die Notwendigkeit eines Rollators, Inkontinenz, Hilfe beim Essen, Trinken, Waschen und Anziehen“, sagt Distelmans.

Die dritthäufigste Erkrankung, aufgrund derer Patienten Sterbehilfe beantragten, sind Erkrankungen des Nervensystems, wie beispielsweise ALS. Kognitive Störungen, wie die Alzheimer-Krankheit, sind mit 1,4 Prozent der Patienten seltener als Grund für einen Antrag. Auch Sterbehilfe aufgrund psychiatrischer Erkrankungen bleibt mit 1,4 Prozent begrenzt.

Ärzte geben in der Registrierung auch an, ob es sich um Sterbehilfe aufgrund körperlicher Leiden, psychischer Leiden oder beidem handelt. In 82,3 Prozent der Fälle berichteten Ärzte sowohl von körperlichen als auch von psychischen Leiden (gegenüber 76,2 Prozent im Jahr 2023). Es wird also immer häufiger eine Kombination gemeldet.

In 15,8 Prozent der Fälle wurde ausschließlich körperliches Leiden festgestellt. Bei den übrigen 1,9 Prozent handelt es sich ausschließlich um psychisches Leiden (was auch bedeuten kann, dass die Schmerzen einer Krankheit durch Medikamente unter Kontrolle sind, der Patient jedoch psychisch unter anderen Folgen einer Krankheit leidet).

Der Hausarzt gewinnt an Bedeutung

Etwas mehr als die Hälfte der Patienten entschied sich dafür, zu Hause zu sterben (50,4 Prozent), was einen leichten Anstieg bedeutet. Über 30 Prozent starben in Krankenhäusern (ein leichter Rückgang) und 17,6 Prozent in Pflegeheimen.

„Wenn man Menschen die Wahl lässt, wo sie am liebsten sterben möchten, dann ist das natürlich zu Hause. Offensichtlich wird dies zunehmend berücksichtigt“, sagt Distelmans. „Das bedeutet auch, dass die Bedeutung des Hausarztes immer mehr zunehmen wird.“ Hausärzte bleiben auch weiterhin die wichtigsten Ansprechpartner für Patienten, die um Sterbehilfe bitten, wie die Zahlen zeigen.

Die meisten Registrierungsdokumente waren wie in den Vorjahren in niederländischer Sprache verfasst. Auch wenn dies nur etwas über die Sprache des Arztes aussagt, ist der Unterschied zum Französischen doch auffällig. Weniger als ein Viertel war in französischer Sprache verfasst, was noch weniger ist als im Vorjahr. Die Kommission kann diesen Rückgang nicht erklären.

Auch Menschen, die im Ausland leben, können in unserem Land Sterbehilfe beantragen, und wie im Vorjahr waren es vor allem Menschen aus Frankreich, die dies taten. 120 Patienten lebten nicht in Belgien, 106 von ihnen kamen aus Frankreich. „Das ist ein Argument dafür, dass Frankreich so schnell wie möglich auch ein Sterbehilfegesetz verabschieden sollte“, schließt Distelmans.

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