Ist es erlaubt, die Asche eines verstorbenen Angehörigen zu Hause aufzubewahren?
In den Niederlanden muss das Krematorium die Asche des Verstorbenen nach der Einäscherung einen Monat lang aufbewahren. Danach können die Hinterbliebenen die Urne abholen. Die Einhaltung dieser Frist dient heutzutage vor allem dazu, den Hinterbliebenen die Möglichkeit zu geben, ein eventuelles Testament zu öffnen. Dies geschieht fast immer nach der Beerdigung, und darin können Hinweise oder Wünsche bezüglich der Bestattung der Asche enthalten sein. Außerdem haben die Hinterbliebenen so Zeit, darüber nachzudenken, was sie mit der Asche des Verstorbenen tun möchten. Zum Beispiel die Beisetzung der Urne an einem dafür vorgesehenen Ort, die Verstreuung der Asche oder die Aufbewahrung zu Hause in einer Urne.
Möglichkeiten nach Erhalt der Ascheurne
Nach Erhalt der Urne, einen Monat nach der Einäscherung, dürfen die Hinterbliebenen laut Gesetz die Asche des Verstorbenen:
- Verstreuen auf offener See oder auf einem dafür vorgesehenen Streufeld
- Zu Hause aufbewahren
- Beisetzung in einem dafür vorgesehenen Bereich eines Krematoriums oder Friedhofs
- In einem Grab beigesetzt
- Mitnahme ins Ausland (Ausfuhr)
Resomieren & Kryomieren
In den Niederlanden darf ein Verstorbener nur begraben oder eingeäschert werden. Es ist nicht erlaubt, einen Verstorbenen zu resomieren (wobei der Körper mit einer speziellen Flüssigkeit aufgelöst wird) oder zu kryomeren (wobei der Körper eingefroren wird). Beide Techniken sind in den Niederlanden nach wie vor verboten.
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