Bedingungen für die Aufbewahrung einer Urne zu Hause in Belgien

Eine Urne zu Hause aufbewahren

In Belgien darf man die Urne mit der Asche eines verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbewahren. Auch Urnen, die in einem Grab oder in einem Urnenfeld beigesetzt oder in einem Kolumbarium aufgestellt wurden, dürfen mit nach Hause genommen werden. Nachstehend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten und Bedingungen.

Die Asche eines verstorbenen geliebten Menschen

Nach der Einäscherung eines geliebten Menschen dürfen die Hinterbliebenen laut Gesetz die Asche der sterblichen Überreste:

  • In eine Urne legen. Diese Urne kann auf einem Friedhof beigesetzt oder in einem Kolumbarium auf einem Friedhof aufgestellt werden.
  • Auf der Streuwiese eines Friedhofs verstreuen.
  • Verstreuen auf See oder in einem Fluss.

Die Asche an einem anderen Ort beisetzen, aufbewahren oder verstreuen

Der Verstorbene kann auch im Voraus schriftlich festgelegt haben, dass die Asche an einem anderen Ort beigesetzt, aufbewahrt oder verstreut werden soll. Der Verstorbene kann dies in einem Testament festgelegt haben oder zu Lebzeiten einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde gestellt haben.

Auch die Hinterbliebenen können sich dafür entscheiden, die Asche zu begraben, aufzubewahren oder an einem anderen Ort, beispielsweise zu Hause, zu verstreuen. In diesem Fall ist ein gemeinsamer schriftlicher Antrag erforderlich von:

  • Der Ehemann/die Ehefrau oder die Person, mit der der Verstorbene eine faktische Familie bildete
  • Alle Blutsverwandten oder Verwandten ersten Grades (Kinder)

Wenn es sich um einen Minderjährigen handelt, ist ein schriftlicher Antrag der Eltern oder des Vormunds erforderlich.

Ein solcher schriftlicher Antrag muss vor der Einäscherung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darin sind auch der Name, Vorname und die Adresse der Person anzugeben, die sich um die Asche kümmern wird, sowie der Ort, an dem die Asche aufbewahrt werden soll.

Es ist auch eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich, wenn die Asche dort verstreut wird, es sei denn, das Grundstück gehörte dem Verstorbenen.

Die Asche darf niemals auf öffentlichem Grund verstreut werden.

Urnen für die Aufbewahrung zu Hause

Die Einäscherung und die Übergabe der Asche an die Person, die sich zu Hause um die Urne kümmern wird, erfolgt unmittelbar nach der Einäscherung.

Das Krematorium stellt kostenlos einen Standard-Urnenbehälter zur Verfügung. Auf Wunsch kann das Krematorium die Asche in eine von den Hinterbliebenen ausgewählte Urne füllen.

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Haben Sie eine Frage?

Sie können uns gerne unter +32 476 31 75 60 anrufen oder eine E-Mail senden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Wünsche zu besprechen und gemeinsam mit Ihnen die passende Urne zu finden.